§ 42a WaffG: Messer, Transport und Freiheit

Geschlossenes Taschenmesser neben verschlossener EDC-Tasche als Symbol für Messertransport nach § 42a WaffG.

Ein Taschenmesser gehört für viele Menschen selbstverständlich zur Ausrüstung. Beim Wandern schneidet es Brot und Schnur, beim Camping öffnet es Verpackungen, bei der Gartenarbeit oder beim Angeln erfüllt es praktische Aufgaben. Das deutsche Waffenrecht erkennt solche sozialadäquaten Nutzungen ausdrücklich an. Trotzdem kann dasselbe Messer auf dem Weg zum Einsatzort plötzlich rechtlich problematisch werden.1) Wer mit … Weiterlesen