Hanse oder EU? Wie viel Zentrale braucht Zusammenarbeit?

Zwei sehr verschiedene Modelle grenzüberschreitender Kooperation

Vor mehr als sechs Jahrhunderten verband ein weitgespanntes Handelsnetz Städte von London über Lübeck und Danzig bis nach Nowgorod. Kaufleute transportierten Tuch, Salz, Getreide, Holz, Wachs und andere Waren über große Entfernungen. Sie handelten in unterschiedlichen Herrschaftsgebieten, unter unterschiedlichen Rechtsordnungen und unter Bedingungen, die weit unsicherer waren als heute.

Dieses Netzwerk besaß keine gemeinsame Regierung. Es hatte keine Hauptstadt im staatlichen Sinn, keinen eigenen Steuerapparat, kein Parlament und über lange Zeit nicht einmal eine dauerhafte zentrale Verwaltung.

Und dennoch bestand es über Jahrhunderte.

Die Hanse ist deshalb ein interessantes Gegenstück zur heutigen Europäischen Union. Auch die EU verbindet Länder, Märkte und Menschen über Grenzen hinweg. Auch sie soll Handel erleichtern und Zusammenarbeit organisieren.

Damit endet die Ähnlichkeit jedoch weitgehend.

Die Hanse entwickelte sich vor allem als Netzwerk von Kaufleuten und selbständigen Städten. Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von Staaten mit eigenen Institutionen, einem eigenen Rechtssystem, einem gemeinsamen Haushalt und verbindlichen Zuständigkeiten.

Genau deshalb lohnt sich der Vergleich.

Nicht weil die Hanse ein fertiger Bauplan für das Europa des 21. Jahrhunderts wäre. Dafür unterscheiden sich Zeit, Aufgaben und politische Verhältnisse viel zu stark. Interessant ist vielmehr eine grundsätzliche Frage, die damals wie heute besteht.

Wie viel Zentrale braucht Zusammenarbeit?

Ein Netzwerk, das niemand am Reißbrett entwarf

Die Hanse wurde nicht an einem bestimmten Tag gegründet.

Es gab keinen Verfassungsakt und keinen Vertrag, mit dem ein neues politisches Gemeinwesen geschaffen wurde. Was später Hanse genannt wurde, entwickelte sich schrittweise aus den Interessen von Kaufleuten.

Wer im Mittelalter über große Entfernungen Handel trieb, ging erhebliche Risiken ein. Transporte waren teuer, Informationen langsam und Rechtsverhältnisse häufig unsicher. Kaufleute waren auf Schutz, verlässliche Geschäftspartner und Zugang zu wichtigen Handelsplätzen angewiesen.

Gemeinsames Handeln konnte diese Risiken senken.

Aus solchen Verbindungen entstand zunächst die sogenannte Kaufmannshanse. Später gewannen die Städte, aus denen diese Kaufleute kamen, zunehmend an Bedeutung. Aus den Verbindungen der Kaufleute entwickelte sich damit teilweise eine Städtehanse.

Neuere Forschung warnt allerdings davor, daraus nachträglich einen geschlossenen Städtebund modernen Typs zu machen. Margrit Schulte Beerbühl beschreibt die Hanse vielmehr als Netzwerk. Ihre Stärke entstand gerade daraus, dass Kaufleute, Städte und Handelsplätze miteinander verbunden waren, ohne einer durchgehend hierarchischen Organisation unterworfen zu sein. 1)

Das entspricht ziemlich genau der ersten Aussage unserer Gegenüberstellung.

Auf der einen Seite stand ein Netzwerk von Kaufleuten und Städten. Auf der anderen Seite steht heute ein Zusammenschluss von Staaten mit eigenen europäischen Institutionen.

Lübeck nahm innerhalb der Hanse eine herausgehobene Stellung ein, besaß aber keine Regierungsgewalt über Hamburg, Danzig oder andere Hansestädte. Die Stadt war eher ein besonders bedeutender Knotenpunkt des Netzwerkes als die Hauptstadt eines hanseatischen Staates. 2)

Auch die berühmten Kontore in London, Brügge oder Nowgorod waren keine Botschaften einer hanseatischen Zentralmacht. Sie waren Handelsstützpunkte, über die Kaufleute Geschäfte abwickelten, Informationen austauschten und gemeinsame Interessen organisierten.

Die Hanse war deshalb weder Staat noch Unternehmen.

Sie war ein dezentrales Kooperationssystem.

Entscheidungen mussten ausgehandelt werden

Besonders deutlich wird der Unterschied zur Europäischen Union bei der Art, wie Entscheidungen entstanden.

Gemeinsame Angelegenheiten der Hanse wurden auf Hansetagen beraten. Vertreter verschiedener Städte trafen zusammen und versuchten, gemeinsame Positionen zu finden. Ein ständig arbeitendes Parlament war der Hansetag jedoch nicht. Die Zusammenkünfte fanden unregelmäßig statt, und keineswegs alle Städte waren immer vertreten.

Die Ergebnisse wurden in sogenannten Rezessen festgehalten.

Anders als in modernen Parlamenten stand nicht die regelmäßige Mehrheitsentscheidung im Mittelpunkt. Die Beteiligten suchten weitgehend nach Konsens oder zumindest nach einer Lösung, die von den entscheidenden Städten getragen werden konnte. 3)

Das machte Entscheidungen schwieriger.

Genau darin lag aber auch eine Begrenzung von Macht.

Eine Stadt konnte den anderen nicht einfach mit einer parlamentarischen Mehrheit neue Regeln auferlegen. Wer eine gemeinsame Maßnahme wollte, musste andere Beteiligte überzeugen oder ihre Zustimmung gewinnen.

Das hatte zweifellos Nachteile. Ein solches System kann langsam sein, Blockaden erzeugen und auf neue Probleme weniger schnell reagieren.

Aber auch die umgekehrte Konstruktion besitzt einen Preis.

Je leichter eine zentrale Ebene Entscheidungen treffen kann, desto leichter kann sie diese Entscheidungen auch denjenigen auferlegen, die sie ablehnen.

Damit zeigt sich ein grundlegender Zielkonflikt.

Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung sind nicht automatisch dasselbe.

Die Hanse setzte die Hürde für gemeinsame Entscheidungen vergleichsweise hoch. Das erschwerte gemeinsames Handeln, schützte aber zugleich die Eigenständigkeit ihrer Mitglieder.

Die Europäische Union folgt in vielen Bereichen der entgegengesetzten Logik.

Von der Einigung zur Mehrheitsentscheidung

Die Europäische Union verfügt über dauerhafte Institutionen und festgelegte Entscheidungsverfahren.

Der Europäische Rat bestimmt politische Leitlinien. Im Rat der Europäischen Union vertreten Minister die Regierungen der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und wirkt gemeinsam mit dem Rat an einem großen Teil der europäischen Gesetzgebung mit. Die Europäische Kommission besitzt unter anderem das Initiativrecht für Gesetzgebung, verwaltet den EU-Haushalt und überwacht die Anwendung des Unionsrechts. Der Europäische Gerichtshof sorgt für dessen einheitliche Auslegung. 4)

In zahlreichen Politikfeldern können Entscheidungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Grundsätzlich müssen dafür 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, die zugleich mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union repräsentieren. In sensiblen Bereichen gilt weiterhin Einstimmigkeit. 5)

Der praktische Vorteil ist nachvollziehbar.

Eine Gemeinschaft aus vielen Staaten wäre schwer handlungsfähig, wenn jedes einzelne Mitglied jede Entscheidung verhindern könnte.

Doch das Verfahren verändert den Charakter der Zusammenarbeit.

Eine Einigung aller Beteiligten ist etwas anderes als eine Entscheidung, die anschließend auch für die unterlegene Minderheit verbindlich wird.

Aus freiheitlicher Sicht ist dieser Unterschied zentral.

Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob eine bestimmte Regel vernünftig erscheint. Ebenso wichtig ist, wer über sie entscheidet und ob diejenigen, die sie ablehnen, trotzdem an sie gebunden werden.

Genau hier beginnt politische Macht.

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Keine zentrale Regierung auf der einen, verbindliche Zuständigkeiten auf der anderen Seite

Die Hanse besaß keine zentrale Regierung.

Lübeck konnte großen Einfluss ausüben. Bedeutende Handelsstädte hatten selbstverständlich mehr Gewicht als kleine. Aber es existierte keine hanseatische Regierung, die auf Grundlage eigener Hoheitsrechte allen Mitgliedern fortlaufend verbindliche Vorschriften machen konnte.

Die Europäische Union besitzt dagegen eigene, vertraglich übertragene Zuständigkeiten.

In einigen Bereichen liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei der EU. Dazu zählen etwa die Zollunion und Teile der gemeinsamen Handelspolitik. Andere Politikfelder werden zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilt. Dazu gehören unter anderem der Binnenmarkt, Umweltpolitik und Teile der Sozialpolitik. 6)

Das ist keine Nebensache.

Die Mitgliedstaaten haben nicht lediglich ein Forum geschaffen, in dem sie miteinander sprechen. Sie haben einer übergeordneten Ebene eigene rechtlich definierte Handlungsmöglichkeiten übertragen.

Innerhalb dieser Zuständigkeiten können europäische Regeln verbindlich werden.

Und genau hier wird die Frage nach Freiheit konkreter.

Freiheit besteht nicht nur darin, innerhalb eines vorgegebenen Regelwerks möglichst viele Möglichkeiten zu besitzen. Freiheit hat auch damit zu tun, wer Regeln festlegt, wie leicht sie verändert werden können und ob Menschen beziehungsweise kleinere politische Einheiten ihnen ausweichen können.

Je mehr Entscheidungen auf einer höheren Ebene vereinheitlicht werden, desto kleiner wird der Raum für abweichende Lösungen darunter.

Das kann gewollt sein.

Es ist aber niemals neutral.

Was verbindliches europäisches Recht leistet

Die Europäische Union besitzt im Gegensatz zur Hanse ein eigenes Rechtssystem.

Der Europäische Gerichtshof überwacht die einheitliche Anwendung des Unionsrechts. Die Europäische Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten. Werden Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt, können am Ende finanzielle Sanktionen folgen. 7)

Dafür gibt es gute Gründe.

Gemeinsame Regeln sind wenig wert, wenn jeder Beteiligte sie nur dann einhält, wenn es ihm gerade passt. Wer einen verbindlichen gemeinsamen Markt schaffen will, benötigt Mechanismen zur Konfliktlösung und Rechtsdurchsetzung.

Gerade hierin liegt eine Stärke der EU.

Doch dieselbe Stärke erzeugt eine freiheitliche Gegenfrage.

Je wirksamer eine politische Ebene ihre Entscheidungen durchsetzen kann, desto wichtiger ist die Begrenzung dessen, worüber sie überhaupt entscheiden darf.

Durchsetzungskraft sagt zunächst nichts darüber aus, ob eine Regel sinnvoll ist.

Eine gute Regel kann wirksam durchgesetzt werden.

Eine schlechte ebenfalls.

Deshalb sollte die Frage nach europäischer Politik nicht erst bei der Qualität einer einzelnen Verordnung beginnen. Sie müsste einen Schritt früher ansetzen.

Warum muss diese Entscheidung überhaupt auf europäischer Ebene getroffen werden?

Subsidiarität soll genau diese Grenze schützen

Die Europäische Union kennt dieses Problem selbst.

Das Subsidiaritätsprinzip soll verhindern, dass Aufgaben unnötig auf die europäische Ebene verlagert werden. Vereinfacht bedeutet es, dass die EU in Bereichen außerhalb ihrer ausschließlichen Zuständigkeiten dann handeln soll, wenn die angestrebten Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und auf europäischer Ebene besser zu verwirklichen sind.

Die dahinterstehende Idee ist ausgesprochen dezentral.

Eine höhere Ebene soll nicht schon deshalb tätig werden, weil sie existiert.

Sie benötigt eine Begründung.

Das entspricht in gewisser Weise der Logik, nach der auch die Hanse funktionierte. Zusammenarbeit entstand dort, wo gemeinsame Interessen bestanden und die Beteiligten einen Nutzen darin erkannten.

Der entscheidende Streit beginnt allerdings bei der Anwendung.

Ob ein Problem wirklich eine europäische Lösung benötigt oder von Staaten, Regionen, Städten oder privaten Akteuren besser bewältigt werden könnte, lässt sich häufig nicht rein technisch bestimmen.

Damit wird Subsidiarität letztlich zu einer Machtfrage.

Nicht nur was entschieden wird, ist wichtig.

Auch die Ebene, die entscheiden darf, entscheidet über Freiheit.

Eine Verwaltung, die mit ihren Aufgaben wächst

Der Unterschied zwischen beiden Modellen wird bei der Verwaltung besonders sichtbar.

Über lange Zeit verfügte die Hanse praktisch über keinen dauerhaften zentralen Verwaltungsapparat. Aufgaben wurden von Städten, Kaufleuten und Kontoren übernommen.

Es gab keinen hanseatischen Beamtenapparat, kein zentrales Ministerium und keine ständig arbeitende Behörde, die fortlaufend Regeln für den gesamten Handelsraum entwickelte.

Erst 1556 einigten sich 63 Städte auf festere konföderative Strukturen und beschäftigten mit Heinrich Sudermann einen hauptamtlichen Syndicus. 8)

Zu diesem Zeitpunkt bestanden hanseatische Handelsstrukturen bereits seit Jahrhunderten.

Das bedeutet nicht, dass die Hanse ohne Organisation oder Regeln auskam.

Verträge mussten geschlossen, Waren dokumentiert, Kontore organisiert und Konflikte gelöst werden. Privilegien mussten ausgehandelt und gemeinsame Interessen vertreten werden.

Der wesentliche Unterschied bestand darin, wo dies geschah.

Viele Aufgaben lagen unmittelbar bei den Beteiligten.

Die Europäische Union besitzt dagegen dauerhafte Institutionen und Behörden. Allein die Europäische Kommission beschäftigt rund 32.000 Mitarbeiter. Hinzu kommen die Beschäftigten weiterer europäischer Institutionen, Einrichtungen und Agenturen. 9)

Damit erfüllt der Vergleich aus dem Flyer auch an dieser Stelle seinen Zweck.

Die Hanse besaß keine dauerhafte Zentralverwaltung.

Die EU besitzt einen dauerhaften institutionellen Apparat.

Die bloße Zahl der Mitarbeiter beweist allerdings noch keine Verschwendung.

Eine Verwaltung, die viele Aufgaben übernimmt, benötigt Personal.

Die interessantere Frage lautet deshalb, weshalb sie diese Aufgaben übernimmt und ob sie auf dieser Ebene tatsächlich besser erledigt werden.

Denn Verwaltung folgt Zuständigkeit.

Mit jeder zusätzlichen Aufgabe entstehen Regeln, Verfahren, Zuständigkeiten und institutionelle Interessen.

Bürokratie ist deshalb häufig nicht die eigentliche Ursache zunehmender Zentralisierung, sondern ihre sichtbare Folge.

Wer bezahlt den EU-Haushalt?

Noch deutlicher wird der Unterschied bei der Finanzierung.

Die Hanse verfügte nicht über einen dauerhaften gemeinsamen Haushalt, der mit dem heutigen EU-Haushalt vergleichbar wäre.

Gemeinsame Aktivitäten wurden von den beteiligten Städten oder Kaufleuten finanziert. Kontore trugen ihre Kosten über Gebühren, Umlagen und Beiträge. Wenn Schiffe oder militärische Unterstützung benötigt wurden, mussten Städte entsprechende Mittel bereitstellen. 10)

Zwischen Entscheidung und Finanzierung bestand damit häufig ein relativ unmittelbarer Zusammenhang.

Die Europäische Union verfügt dagegen über einen eigenen Haushalt.

Für 2026 wurden Verpflichtungen in Höhe von 192,8 Milliarden Euro vereinbart. Finanziert wird der EU-Haushalt unter anderem aus Beiträgen auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten, einer harmonisierten Mehrwertsteuerbasis, Zolleinnahmen und einer Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle. 11)

Hier lohnt sich sprachliche Genauigkeit.

Wenn es heißt, die Europäische Union „finanziere“ ein Projekt oder Programm, kann leicht der Eindruck entstehen, eine Institution stelle dafür ihr eigenes Geld zur Verfügung.

Das tut sie natürlich nicht.

Die EU erwirtschaftet dieses Geld nicht selbst wie ein Unternehmen.

Die Mittel stammen letztlich aus den Volkswirtschaften ihrer Mitgliedstaaten. Staatliche Beiträge werden aus öffentlichen Einnahmen geleistet. Mehrwertsteuerbasierte Mittel, Zölle und andere Abgaben stammen ebenfalls aus wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb des gemeinsamen Raumes. 12)

Deshalb wäre die präzisere Formulierung häufig, dass etwas aus dem EU-Haushalt bezahlt wird.

Finanziert wird dieser Haushalt von den Mitgliedstaaten und letztlich von Bürgern und Unternehmen.

Das ist mehr als eine sprachliche Feinheit.

Wer die Kosten trägt und wer über ihre Verwendung entscheidet, ist eine zentrale institutionelle Frage.

Ein Bürger kann nicht individuell entscheiden, seinen Anteil an der Finanzierung nicht zu tragen, weil er ein bestimmtes EU-Programm nicht nutzt oder dessen Zweck ablehnt.

Das unterscheidet öffentliche Finanzierung grundsätzlich von freiwilligem Austausch.

Bei einer privaten Leistung entscheidet der Kunde normalerweise selbst, ob ihm das Angebot den Preis wert ist.

Bei politisch beschlossenen Ausgaben entscheidet er das nicht individuell.

Das bedeutet nicht automatisch, dass eine solche Ausgabe falsch ist.

Es bedeutet aber, dass sie begründungsbedürftig ist.

Je weiter Entscheidung, Nutzen und Finanzierung voneinander entfernt liegen, desto wichtiger wird deshalb die Frage nach den Anreizen derjenigen, die über das Geld verfügen.

Auch die Hanse war kein Reich freiwilliger Harmonie

Trotzdem wäre es falsch, die Hanse als historische Idealwelt freiwilliger Kooperation darzustellen.

Große Städte verfügten über erheblich mehr Einfluss als kleine. Lübeck konnte seine wirtschaftliche Stellung nutzen. Handelsprivilegien waren wertvoll, und der Ausschluss aus wichtigen Handelsstrukturen konnte erheblichen wirtschaftlichen Druck erzeugen.

Auch Blockaden gehörten zum Instrumentarium der Hanse. In Konflikten griffen Hansestädte teilweise zu militärischen Mitteln. Im 15. Jahrhundert wurden Auseinandersetzungen mit England auch durch gemeinsame Flotten ausgetragen. 13)

Wirtschaftliche Kooperation und Macht waren also keineswegs sauber voneinander getrennt.

Der Unterschied zu einem modernen Staat lag an anderer Stelle.

Die Hanse besaß kein dauerhaftes eigenes Gewaltmonopol. Sie verfügte über keine ständig bestehende hanseatische Armee und keine Zentralregierung, die ihren Mitgliedern unabhängig von deren Mitwirkung verbindliche Anordnungen erteilen konnte. Militärische Maßnahmen mussten von den beteiligten Städten getragen und finanziert werden. 14)

Auch freiwillige Systeme erzeugen Macht.

Marktzugang, Reputation, Privilegien und wirtschaftliches Gewicht können starken Druck ausüben.

Deshalb wäre die Gleichung „dezentral gleich frei“ ebenso oberflächlich wie die Gleichung „zentral gleich effizient“.

Entscheidend sind die tatsächlichen Institutionen und Anreize.

Die EU kann Freiheit erweitern und zugleich begrenzen

Eine freiheitliche Betrachtung der Europäischen Union sollte ebenfalls nicht bei einer pauschalen Ablehnung stehen bleiben.

Gemeinsame Regeln können Hindernisse zwischen Staaten beseitigen. Ein gemeinsamer Markt kann wirtschaftliche Zusammenarbeit erleichtern. Einheitliche Vorschriften können Rechtsunsicherheit verringern. Eine gemeinsame Handelspolitik kann gegenüber großen Wirtschaftsräumen Verhandlungsmacht schaffen.

Zentralisierung kann also durchaus Freiräume schaffen, wenn sie bestehende politische oder rechtliche Schranken zwischen Menschen beseitigt.

Doch daraus folgt nicht, dass jede weitere europäische Regel ebenfalls Freiheit schafft.

Hier liegt ein oft übersehener Unterschied.

Eine Regel, die einen staatlichen Handelszaun beseitigt, kann Freiheit erweitern.

Eine Regel, die an die Stelle unterschiedlicher nationaler oder regionaler Lösungen eine verpflichtende einheitliche Vorgabe setzt, kann Freiheit zugleich einschränken.

Beides kann unter dem Begriff „europäische Integration“ auftreten.

Deshalb reicht es nicht aus, Integration grundsätzlich mit Freiheit gleichzusetzen.

Entscheidend ist, was tatsächlich integriert wird.

Die EU stärkt individuelle Freiheit dort, wo sie bestehende Schranken abbaut und Menschen zusätzliche freiwillige Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

Sie schwächt sie dort, wo Entscheidungen, die zuvor näher am Bürger oder auf mehreren konkurrierenden Ebenen getroffen werden konnten, durch eine verbindliche zentrale Regel ersetzt werden.

Das ist kein moralisches Urteil über Europa.

Es ist eine institutionelle Unterscheidung.

Politischer Wettbewerb ist ebenfalls Wettbewerb

Bei Wettbewerb denken wir meist an Unternehmen.

Doch auch Staaten und Regionen können unterschiedliche Lösungen anbieten.

Unterschiedliche Rechtsordnungen ermöglichen unterschiedliche Steuersysteme, Verwaltungsverfahren und wirtschaftspolitische Ansätze. Bürger und Unternehmen können diese Unterschiede beobachten. Erfolgreiche Lösungen können übernommen, schlechte verworfen werden.

Dezentralisierung schafft damit einen Lernprozess.

Nicht weil kleinere politische Einheiten automatisch klüger entscheiden.

Sie können ebenso Fehler machen.

Der Vorteil liegt darin, dass sie unterschiedliche Fehler machen können.

Eine schlechte lokale Regel betrifft zunächst einen begrenzten Raum. Eine falsche zentral vereinheitlichte Regel kann dagegen gleichzeitig auf einen sehr großen Bereich wirken.

Dezentralisierung kann deshalb wie eine institutionelle Fehlersicherung funktionieren.

Zentralisierung reduziert diese Vielfalt.

Das kann sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Regeln den gemeinsamen Austausch tatsächlich erheblich behindern.

Es kostet jedoch politischen Wettbewerb.

Damit stellt sich bei jeder Harmonisierung dieselbe Frage.

Ist die Einheitlichkeit wirklich wichtiger als die Möglichkeit unterschiedlicher Lösungen?

Die Hanse verband Zusammenarbeit mit Eigenständigkeit

Hier liegt vielleicht die interessanteste Eigenschaft der Hanse.

Ihre Mitglieder kooperierten über große Entfernungen, ohne ihre politische Selbständigkeit weitgehend aufzugeben.

Gemeinsame Interessen führten zu gemeinsamen Maßnahmen.

Andere Fragen blieben Sache der Städte.

Die Kooperation war damit in erheblichem Maße zweckgebunden.

Man schuf keine zentrale Institution und suchte anschließend nach Aufgaben für sie.

Die Zusammenarbeit entstand aus konkreten Problemen.

Kaufleute benötigten Schutz, Handelszugang und verlässliche Beziehungen. Städte unterstützten diese Interessen. Kontore entstanden. Regeln entwickelten sich. Gemeinsame Interessen führten zu gemeinsamen Strukturen.

Erst unter zunehmendem wirtschaftlichem und politischem Druck entstanden später festere organisatorische Formen. 15)

Das ist eine andere institutionelle Entwicklungsrichtung als bei einem bestehenden politischen Apparat, der bereits Kompetenzen besitzt und weitere übernehmen kann.

Hier liegt auch eine zentrale freiheitliche Lehre.

Kooperation setzt nicht zwingend Zentralsteuerung voraus.

Menschen und Gemeinschaften können Regeln, Netzwerke und Institutionen schaffen, wenn sie einen gegenseitigen Vorteil darin erkennen.

Das bedeutet nicht, dass jede Aufgabe freiwillig und dezentral lösbar ist.

Aber es verschiebt die Begründungslast.

Nicht die dezentrale Lösung müsste zuerst beweisen, warum sie existieren darf.

Die zentrale Lösung müsste erklären, weshalb sie notwendig ist.

Größe ist nicht automatisch Stärke

Große politische Einheiten besitzen offensichtliche Vorteile.

Sie verfügen über größere Märkte, umfangreichere finanzielle Ressourcen und potenziell mehr Verhandlungsmacht.

Doch Größe erzeugt zugleich ein Informationsproblem.

Je weiter eine Entscheidung von den konkreten Verhältnissen entfernt getroffen wird, desto schwieriger wird es, unterschiedliche lokale Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Zentrale Regeln müssen vereinheitlichen.

Dezentrale Systeme können Unterschiede eher zulassen.

Auch hier gilt jedoch, dass Vielfalt kein Selbstzweck ist.

Unterschiedliche Regeln können Handel erschweren und zusätzliche Kosten erzeugen. Genau deshalb kann Harmonisierung sinnvoll sein.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Einheitlichkeit oder Vielfalt grundsätzlich überlegen ist.

Sie lautet, bei welchem Problem welche Ordnung die besseren Ergebnisse erzeugt und dabei möglichst wenig Zwang benötigt.

Das ist eine anspruchsvollere Frage als die pauschale Forderung nach „mehr Europa“ oder „weniger Europa“.

Aber vermutlich ist es die wichtigere.

Europa muss sich nicht zwischen Zentralisierung und Zerfall entscheiden

Politische Debatten erzeugen leicht den Eindruck, es gebe nur zwei Möglichkeiten.

Entweder mehr europäische Integration oder die Rückkehr zu voneinander abgeschotteten Nationalstaaten.

Die Hanse erinnert daran, dass zwischen diesen Polen ein großer institutioneller Raum liegt.

Staaten, Regionen, Städte, Unternehmen und Bürger können auf unterschiedlichen Ebenen zusammenarbeiten.

Nicht jede Form der Kooperation benötigt dieselbe politische Tiefe.

Aus einem gemeinsamen Markt folgt nicht automatisch, dass möglichst viele weitere Lebensbereiche zentral vereinheitlicht werden müssen.

Und aus dem Wunsch nach nationaler oder regionaler Selbstbestimmung folgt nicht, dass grenzüberschreitende Kooperation aufgegeben werden müsste.

Internationale Zusammenarbeit und Dezentralisierung sind keine Gegensätze.

Freiwillige Kooperation kann gerade deshalb weit reichen, weil ihre Beteiligten ihre Eigenständigkeit behalten.

Was bleibt vom Vergleich?

Der Flyer fasst die beiden Modelle bewusst stark zusammen.

Auf der einen Seite steht die Hanse als Netzwerk von Kaufleuten und Städten. Entscheidungen entstanden überwiegend durch Einigung. Es gab keine zentrale Regierung, keine dauerhafte Zentralverwaltung und keinen gemeinsamen dauerhaften Haushalt.

Auf der anderen Seite steht die Europäische Union als Zusammenschluss von Staaten mit eigenen Institutionen. Sie verfügt über Verträge, Gesetze und Mehrheitsverfahren, über verbindliche Zuständigkeiten, dauerhafte Behörden und einen eigenen Haushalt.

Diese Gegenüberstellung ist in ihrer Grundrichtung richtig.

Aber erst der genauere Blick zeigt, warum sie interessant ist.

Die Hanse beweist nicht, dass moderne Staaten oder die Europäische Union überflüssig wären.

Die EU beweist umgekehrt nicht, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit immer stärkere Zentralisierung verlangt.

Beide Modelle zeigen unterschiedliche Wege, gemeinsame Interessen zu organisieren.

Die Hanse setzte stärker auf Eigenständigkeit, Verhandlung und dezentrale Organisation.

Die EU setzt stärker auf institutionalisierte Entscheidungsverfahren, verbindliches Recht und zentrale Durchsetzung innerhalb ihrer Zuständigkeiten.

Damit gewinnen wir keinen einfachen Sieger.

Wir gewinnen eine bessere Frage.

Wie viel Zentrale braucht Zusammenarbeit?

Vielleicht sollte diese Frage am Anfang jeder weiteren Zentralisierung stehen.

Kann das Problem von Menschen selbst gelöst werden?

Können Unternehmen kooperieren?

Können Städte oder Regionen Vereinbarungen treffen?

Können Staaten miteinander handeln, ohne die Entscheidung dauerhaft an eine höhere Ebene abzugeben?

Und wenn das nicht funktioniert, welcher genau definierte Teil des Problems benötigt tatsächlich eine gemeinsame Institution?

Das wäre Subsidiarität nicht nur als politisches Schlagwort, sondern als ernsthaftes Prüfprinzip.

Die Hanse erinnert daran, wie weit Kooperation ohne umfassende Zentralgewalt reichen kann.

Die Europäische Union zeigt, welche Durchsetzungsfähigkeit entsteht, wenn Staaten Kompetenzen an gemeinsame Institutionen übertragen.

Aber mit jeder solchen Kompetenz verändert sich auch das Verhältnis zwischen Bürger und politischer Macht.

Der gemeinsame Markt kann Freiheiten erweitern.

Eine gemeinsame Regel kann zugleich Handlungsspielräume begrenzen.

Ein europäisches Programm kann Nutzen stiften.

Seine Kosten werden trotzdem nicht von „Europa“ getragen, sondern von Menschen und Unternehmen innerhalb Europas.

Gerade deshalb sollte die Frage nach Zentralisierung niemals nur lauten, was eine zusätzliche europäische Zuständigkeit bewirken könnte.

Sie sollte ebenso fragen, was dafür aufgegeben wird.

Lokale Entscheidungsmöglichkeiten.

Politischer Wettbewerb.

Die Möglichkeit unterschiedlicher Lösungen.

Und ein Stück der Freiheit, eine Entscheidung nicht gemeinsam treffen zu müssen.

Die beste Ordnung muss deshalb nicht diejenige sein, die am meisten entscheidet.

Vielleicht ist es diejenige, die gemeinsam regelt, was gemeinsam geregelt werden muss, und den Rest dort belässt, wo Menschen die Folgen ihrer Entscheidungen am unmittelbarsten tragen.

So viel gemeinsame Ordnung wie notwendig.

So viel Eigenständigkeit wie möglich.

Die grundlegende Abwägung zwischen zentraler Steuerung und dezentralem Wissen behandelt auch Staat oder Markt.

Quellen und Anmerkungen

  1. Margrit Schulte Beerbühl, Networks of the Hanseatic League, International Journal of Maritime History 23, 2011. Zur Einordnung der Hanse als Netzwerk und zur Abgrenzung gegenüber einer hierarchisch organisierten politischen Gemeinschaft.
  2. Rechercheunterlagen zur Organisationsstruktur der Hanse und zur besonderen Stellung Lübecks innerhalb des Netzwerkes.
  3. Historische Quellen und Quelleneditionen zu Hansetagen und Rezessen sowie zu den Entscheidungsverfahren innerhalb der Hanse.
  4. Europäische Union, EU & Ich. Angaben zu Europäischem Rat, Rat der Europäischen Union, Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und Europäischem Gerichtshof.
  5. Europäische Union beziehungsweise Rat der Europäischen Union. Angaben zu qualifizierter Mehrheit und Einstimmigkeit in den europäischen Entscheidungsverfahren.
  6. EUR-Lex. Zuständigkeiten der Europäischen Union nach Art. 3 bis 6 AEUV. Zur Abgrenzung ausschließlicher und geteilter Zuständigkeiten.
  7. Rechercheunterlagen zu Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission und möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Recht.
  8. Rechercheunterlagen zur organisatorischen Entwicklung der Hanse und zur Bestellung Heinrich Sudermanns zum hauptamtlichen Syndicus im Jahr 1556.
  9. Europäische Union, EU & Ich. Angaben zum Personalbestand der Europäischen Kommission.
  10. Rechercheunterlagen zur Finanzierung gemeinsamer hanseatischer Aufgaben, der Kontore sowie gemeinsamer militärischer Maßnahmen.
  11. Rat der Europäischen Union / Consilium. Angaben zum EU-Haushalt 2026. Vereinbarte Verpflichtungen von 192,8 Milliarden Euro.
  12. Rat der Europäischen Union / Consilium. Informationen zu den Eigenmitteln der EU, insbesondere BNE-basierten Beiträgen, Mehrwertsteuer-Eigenmitteln, Zolleinnahmen und der Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle.
  13. Rechercheunterlagen zu Handelsblockaden und militärischen Konflikten der Hanse, insbesondere zu Auseinandersetzungen mit England.
  14. Rechercheunterlagen zur fehlenden dauerhaften hanseatischen Zentralgewalt und zur Finanzierung gemeinsamer militärischer Maßnahmen durch beteiligte Städte.
  15. Rudolf Holbach, Die Hanse – Marketing und Wirklichkeit, Hansische Geschichtsblätter 138, 2021, sowie die in der Recherche ausgewerteten Quellen zur zunehmenden organisatorischen Verdichtung der Hanse.